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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Greenwall bv: Greenwall bv, De Hanekampen 26, 9411 XM Beilen. Handelsregister Meppel Nr. 04078937, Entwickler, Hersteller und Vertreiber der Greenwall®-Produkte;

Greenwall®: Der sofortige grüne Gartenzaun, patentiert und registriert von Greenwall bv als Eigentümer;

Produkt: alle von Greenwall bv entwickelten und vertriebenen Produkte, einschließlich der Greenwall®;

Link: ein Verweis von einer Website auf eine Website von Greenwall bv;

Kunde: Käufer oder die natürliche oder juristische Person, die Greenwall bv einen Auftrag zur Lieferung von Produkten und/oder zur Ausführung von Arbeiten erteilt hat;

1. Anwendung der allgemeinen Verkaufsbedingungen

Alle Angebote und Lieferungen von Greenwall bv erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Verweis auf andere Bedingungen wird nicht akzeptiert. Durch die Erteilung eines Auftrags verpflichtet sich die Gegenpartei vollständig und vorbehaltlos zu diesen Bedingungen. Sie können nur schriftlich und mit ausdrücklicher Genehmigung von Greenwall bv geändert oder erweitert werden. Greenwall bv ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages zu ändern; es gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen.

2. Angebote und Vereinbarungen

A. Ein Angebot und eine Offerte sind unverbindlich, es sei denn, es ist eine Annahmefrist enthalten. Wenn im Angebot angegeben ist, dass die Lieferung in Bezug auf Menge und Qualität vom Vorrat abhängig ist, wird Greenwall bv die Gegenpartei nach Feststellung eines Mangels darüber informieren. Greenwall bv kann jedoch nicht für einen daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden.

B. Der Verkauf ist endgültig, wenn eine Auftragsbestätigung oder Bestellung bei Greenwall bv eingegangen ist und von Greenwall bv bestätigt wurde

C. Greenwall bv ist jederzeit berechtigt, nach einer schriftlichen Inverzugsetzung einen Kaufvertrag auszusetzen oder einseitig aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen, wenn die Umstände dies rechtfertigen

3. Preise

A. Die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gelten für die Lieferung ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und staatlicher oder halbstaatlicher Abgaben;

B. Für das Verpackungsmaterial wird - sofern nicht anders vereinbart - von Greenwall bv ein Pfand erhoben, in dem das Nutzungsentgelt enthalten ist. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn das Material unbeschädigt zurückgegeben wurde;

C. Zusätzliche Arbeiten werden von Greenwall bv extra in Rechnung gestellt. Greenwall bv verpflichtet sich, auf Anfrage der Gegenpartei mitzuteilen, um welche Kosten es sich handelt und wie die Berechnung erfolgt ist;

D. Gesetzlich zulässige Preiserhöhungen werden weitergegeben, falls zutreffend. Nach Änderung eines Kalenderjahres wird die dann gesetzlich zulässige Preiserhöhung über den geltenden Stundensatz weitergegeben (Quelle: CBS-Lohnkostenindex mit Gewichtungsfaktor 0,6 + Dienstleistungsindex mit Gewichtungsfaktor 0,4).

3. Lieferung und Empfang

A. Die von Greenwall bv angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart;

B. Die Überschreitung der Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt berechtigt Greenwall bv, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass es einer Inverzugsetzung und eines gerichtlichen Verfahrens bedarf. Sofern die Behinderung länger als vier Wochen dauert und diese Behinderung Greenwall bv nicht zuzurechnen ist, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, jedoch erst nachdem sie Greenwall bv schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und nur insoweit, als Greenwall bv nicht geleistet hat;

C. Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe der Sachen an die Gegenpartei, durch Übergabe an einen Spediteur am Geschäftssitz von Greenwall bv;

D. Die Gegenpartei verpflichtet sich, die Lieferung innerhalb der vereinbarten Anzahl von Tagen nach dem Abruf abzunehmen.

E. Wird ein erteilter Auftrag von der Gegenpartei ganz oder teilweise storniert oder abgelehnt, so hat die Gegenpartei den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich der zusätzlichen Arbeits- und Betreuungskosten, zu ersetzen;

F. Die Gegenpartei sorgt für ausreichendes Fachpersonal beim Entladen und für die direkte und ordnungsgemäße Handhabung der entladenen Güter. Eine Überschreitung der Gesamttransportkosten durch zusätzliche Entladestunden usw. wird weiterberechnet. Die Kosten für nicht im Voraus vereinbarte Teillieferungen oder Auftragssplitting oder Lieferung an verschiedene Abladestellen werden der Gegenpartei als zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt;

G. Die Lieferung erfolgt an der vereinbarten Lieferadresse nach Zahlung von 60 % des Rechnungsbetrags. Bei Projekten mit einem Wert von mehr als 100.000 € (einhunderttausend Euro) ohne MwSt. muss diese Anzahlung zum Zeitpunkt der Bestellung geleistet werden.

H. Die Transportkosten werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart;

I. Wenn eine Platzierung der gelieferten Waren durch Greenwall bv erfolgt, werden diese Kosten dem Kunden im Voraus auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags mitgeteilt und auf der Grundlage einer Nachkalkulation nach der Lieferung zusammen mit den restlichen 40 % der Rechnung in Rechnung gestellt, es sei denn, die Platzierung ist Teil des gesamten Rechnungsbetrags;

5. Risikotransfer

A. Von der Gegenpartei wird erwartet, dass sie bei der Lieferung anwesend oder vertreten ist und bei der fachgerechten Entladung der Sachen behilflich ist. Im Falle von Beschädigung oder Verlust muss die Gegenpartei dies innerhalb von vier Tagen nach Erhalt dem Spediteur und/oder Greenwall bv melden;

6. Zahlung

A. Alle Zahlungen sind netto, ohne Skonto oder andere Kompensation. Unter keinen Umständen können Zahlungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Greenwall bv ausgesetzt oder aufgerechnet werden;

B. Wenn nicht anders vereinbart - und schriftlich bestätigt - hat die Gegenpartei eine Zahlungsfrist von 21 Tagen. Danach werden die gesetzlichen Zinsen und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt

C. Wenn die Zahlung nach der unter Punkt 6.B vereinbarten Frist erfolgt, ist Greenwall bv berechtigt, alle anhängigen Bestellungen auszusetzen, unbeschadet des Rechts, andere rechtliche Schritte einzuleiten;

D. Eigentumsvorbehalt
A. Die Gegenpartei hat das Recht, an sie gelieferte Produkte im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen und zu liefern, wenn sie nicht in Verzug ist;

B. Greenwall bv bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Forderung Eigentümer der gelieferten Waren;

C. Im Falle einer Pfändung, eines (vorübergehenden) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses wird der Abnehmer den pfändenden Gerichtsvollzieher, den Verwalter oder den Konkursverwalter auf die (Eigentums-)Rechte von Greenwall bv hinweisen und Greenwall bv unverzüglich informieren. Kosten und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch die Gegenpartei ergeben, gehen vollständig zu Lasten der Gegenpartei;

8. die Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrages

A. Wenn die Gegenpartei nach Abschluss des Vertrages die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Greenwall berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder auszusetzen;

9. Beanstandungen und Garantie

A. Greenwall bv garantiert das Produkt für Material- und Produktionsfehler bis zu einem Maximum von 1 (einem) Jahr nach Lieferdatum. Lebendes Material ist von der Garantie ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart;

B. Beanstandungen sollten nur schriftlich und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung erfolgen;

10. Haftung und Entschädigung

A. Die Haftung von Greenwall bv ist in jedem Fall auf den Wert der strittigen Sachen beschränkt. Andere Ansprüche, aus welchem Grund auch immer, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden, einschließlich Schäden für Dritte, sind ausgeschlossen;

B. Greenwall bv haftet gegenüber der Gegenpartei nur für Schäden, die die unmittelbare Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) zurechenbaren Unzulänglichkeit(en) bei der Ausführung des Vertrages sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der laut dem Haftpflichtversicherer von Greenwall bv für den betreffenden Fall ausgezahlt wird, oder auf den Betrag, der für die Ausführung des Vertrages in Rechnung gestellt wird;

C. Greenwall bv ist jederzeit berechtigt, wenn und soweit dies möglich ist, den Schaden des Kunden durch Reparatur oder Nachbesserung des mangelhaften Produkts zu beseitigen oder zu begrenzen;

E. Der Kunde stellt Greenwall bv von allen Ansprüchen Dritter frei;

11. Rückgabepolitik

A. Die Gegenpartei hat das Recht, Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Um das Rückgaberecht in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dies kann nur schriftlich, per Fax oder per E-Mail an Greenwall bv innerhalb von 10 Tagen nach dem Lieferdatum erfolgen;

B. Die Rücksendungen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Produkte sollten unbeschädigt sein, lebendes Pflanzenmaterial sollte bei Erhalt einen ausreichend feuchten Wurzelballen haben;
  • Das Zubehör muss vollständig zurückgegeben werden, d. h. einschließlich Verpackungsmaterial und Gebrauchsanweisung usw.
  • Produkte, die aus mehreren Teilen bestehen, müssen ebenfalls vollständig zurückgegeben werden. Unvollständige Produkte werden nicht umgetauscht oder zurückgegeben;
  • Die Transportkosten und das Transportrisiko gehen zu Lasten des Kunden;
  • Sollte sich das Produkt nach der Rücksendung als unverkäuflich erweisen, wird dieser Artikel nicht gutgeschrieben;

C. Das Rückgaberecht gilt nicht für:

  • Produkte, deren Verpackung geöffnet wurde;
  • Speziell entwickelte Modelle;
  • Käufe im Rahmen von Sonderangeboten;
  • Unentgeltlich zur Verfügung gestellte oder kostenlose Gegenstände;
  • Personalisierung;

D. Nach Erhalt der Rücksendung überweist Greenwall bv innerhalb von 4 Wochen 50% des Kaufpreises, ausschließlich der Versandkosten, auf das Konto, von dem die ursprüngliche Zahlung ausging;

12. Geistiges Eigentum

A. Der Kunde darf ohne schriftliche Genehmigung von Greenwall bv kein von Greenwall bv stammendes Material bearbeiten, veröffentlichen, verbreiten oder vervielfältigen. Dazu gehören Fotos, Zeichnungen, Produkte, Konzepte und andere Informationen, die

B. Die Produkte, Marken, Logos, Grafiken, Fotos und Texte sind geistiges Eigentum von Greenwall bv und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Greenwall bv nicht vervielfältigt, bearbeitet, veröffentlicht, verbreitet, verwendet oder dargestellt werden;

13. Widersprüche

A. Auf alle Verträge zwischen Greenwall bv und dem Kunden, für die diese Bedingungen gelten, findet niederländisches Recht Anwendung;

B. Streitigkeiten zwischen Greenwall bv und dem Kunden werden nur schriftlich ausgetragen;

C. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit Greenwall bv ergeben, werden von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem Greenwall bv ihren Sitz hat, entschieden;

D. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 2 können Greenwall bv und der Kunde eine andere Methode der Streitbeilegung wählen;

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 30-04-2024 bei der Handelskammer unter der Nr. 04078937 hinterlegt.

Referenzen

Mobilis
Stadtbezirk Amsterdam Ost
Arcadis
Dura Vermeer
Gemeinde Barendracht
Gemeinde Groningen

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